Für den Geschäftsverkehr zwischen TRUE IDEA GMBH und dem Auftraggeber gelten die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen. Sie gehen etwaigen anderslautenden Bedingungen des Auftraggebers vor, ausser TRUE IDEA GMBH würde diese ausdrücklich schriftlich akzeptieren. Sie gelten in allen Punkten, welche nicht gegenseitig schriftlich in anderer Weise geregelt sind.
Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragspartner bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Die Offerten von TRUE IDEA GMBH erfolgen freibleibend. Preise und Termine sind erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch TRUE IDEA GMBH verbindlich.
Die von TRUE IDEA GMBH ausgearbeiteten Preiskalkulationen basieren auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen. Soweit der Auftraggeber keine klaren Spezifikationen vorgibt, ist TRUE IDEA GMBH in der Wahl der äquivalenten Teile frei.
Aufträge gelten erst nach Klarstellung aller Einzelheiten durch schriftliche Bestätigung als angenommen.
TRUE IDEA GMBH ist berechtigt, die im Vertrag festgelegten Liefermengen um bis zu 10% zu über- oder unterschreiten.
Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in Schweizer Franken.
Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ebenso hat der Auftraggeber alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden, oder er hat sie TRUE IDEA GMBH gegen entsprechenden Nachweis zurückzuerstatten, falls TRUE IDEA GMBH hierfür leistungspflichtig geworden ist.
Bei Fertigungsaufträgen ist TRUE IDEA GMBH auch bei festen Preisabsprachen berechtigt, nachträgliche Preisanpassungen vorzunehmen, wenn besondere Umstände, die von TRUE IDEA GMBH nicht vorhergesehen werden konnten, die Ausführung des Fertigungsauftrages erschwert haben. Dies gilt speziell bei Währungsdifferenzen, die mit einem kommunizierten festen Wechselkurs kalkuliert wurden oder bei der Abnahme von Mindestmengen bei Komponenten, die in Absprache mit dem Auftraggeber beschafft wurden.
Die Fakturenbeträge sind, wenn nichts anderes vereinbart, spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug irgendwelcher Art zahlbar.
Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ein. Der Verzugszins wird auf 10% pro Jahr festgesetzt, zudem ist TRUE IDEA GMBH berechtigt, eine Mahngebühr von CHF 30.00 (zuzüglich MWST) je Mahnschreibung einzufordern. Der Ersatz des weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von TRUE IDEA GMBH nicht anerkannten Gegenforderungen zurückzuhalten, zu verrechnen oder zu kürzen.
Ist der Auftraggeber zugleich Lieferant von Waren, welche von TRUE IDEA GMBH zu verarbeiten sind, ist eine Fakturierung der beigestellten Waren durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Bei Nichtgebrauch der Ware, ist diese an den Auftraggeber zurückzugeben, weitergehende Ansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit beigestellten Waren sind ausgeschlossen.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
Wir sind berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt ohne weitere Mitwirkung durch den Besteller an dessen jeweiligen Sitz im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Ist der Besteller in Verzug, kann die Ware gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zurückgefordert werden.
Die Lieferung gilt als erfüllt und Nutzen und Gefahr gehen auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand unsere Geschäftsräume oder bei Direktlieferung diejenigen des Zulieferanten verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn porto- oder frachtfreie Lieferung der Ware vereinbart ist.
Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Teillieferungen sind zulässig.
Verbindlich sind ausschliesslich schriftlich zugesicherte Termine. Solche Termine verlängern sich angemessen, wenn
Ist die Lieferung fällig, ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen, die mindestens der ursprünglichen Lieferfrist entspricht. Der Fristenlauf beginnt mit dem Zugang der Fristansetzung. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen einer Verspätung der Lieferung.
Eine Konventionalstrafe für verspätete Lieferung bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und gilt als Schadenspauschale. Sie kann nur geltend gemacht werden, sofern die Verspätung nachgewiesenermassen durch TRUE IDEA GMBH verschuldet wurde und der Auftraggeber den Schaden belegen kann. Werden dem Auftraggeber Ersatzlieferungen angeboten, so fällt der Anspruch auf eine allfällig vereinbarte Konventionalstrafe dahin.
Für den aus der Nichterfüllung, der nicht richtigen Erfüllung oder dem Dahinfallen des Vertrages entstandenen Schaden haften wir nur soweit uns ein grobes Verschulden (rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit) trifft.
Wir haften weder für Hilfspersonen noch für den Zufall.
Die Verpackung wird von TRUE IDEA GMBH – sofern in der Offerte nichts Gegenteiliges angegeben ist – gesondert in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.
Wird die Auslieferung oder die Abnahme durch den Käufer/Besteller verzögert oder verweigert steht uns nach einmaliger Fristansetzung das Recht zu, den Vertragsgegenstand auf Kosten des Bestellers einzulagern und den vereinbarten Kaufpreis zu fordern.
Wir übernehmen die Garantie für alle innerhalb der Garantiefrist auftretenden Fehler, sofern diese nachweisbar auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind. Unsere Garantie wird erst wirksam, wenn der Besteller allen seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.
Bei Fremdfabrikaten gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Lieferanten.
Erkennbare Mängel sind innerhalb von 5 Tagen nach der Lieferung schriftlich anzubringen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach deren Entdeckung ebenfalls schriftlich mitzuteilen. Erfolgen die Rügen nicht innerhalb dieser Fristen, gilt die Lieferung als genehmigt.
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Bestellers aus Schlechterfüllung (wie Minderung, Wandelung) sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten Mängel arglistig verschwiegen. Für die Mängelfreiheit der Lieferung haften wir nur in der Weise, dass die fehlerhaften Stücke nach unserer Wahl ersetzt oder nachgebessert werden. Darüber hinausgehende Ansprüche werden abgelehnt. Insbesondere haften wir nicht für den weitergehenden Schaden jeder Art, wie Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten. Wir übernehmen auch keine Kosten für die De- und Neumontage und allenfalls damit verbundene Reise- und Transportkosten.
Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, und die Nichteinhaltung unserer Betriebsanweisungen heben unsere Garantiepflicht auf, sofern es sich nicht um Massnahmen der Schadensminderungspflicht des Bestellers handelt. Die anwendungstechnischen Empfehlungen, die dem Besteller nach bestem Wissen gegeben werden, sind unverbindlich und begründen keine Vertragspflicht. Sie entbinden den Besteller nicht davon, die Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu überprüfen.
Für Ansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter Beratung und dergleichen oder wegen Verletzung irgendwelcher Nebenpflichten haftet TRUE IDEA GMBH nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.
Werden wir schadenersatzpflichtig gegenüber Dritten, denen der Besteller ein von uns geliefertes Produkt veräussert hat, können wir gegen den Besteller Rückgriff nehmen, sofern er nicht nachweist, dass er dem Erwerber sämtliche Betriebs- und Installationsanweisungen, Dokumentationen, Hinweise zur Produktsicherheit o.ä. überlassen hat. Der Besteller ist ferner regresspflichtig, wenn er gesetzliche oder andere Vertragspflichten verletzt hat.
Hat ein Besteller von uns gelieferte Produkte weiterveräussert und ist er in der Folge schadenersatzpflichtig geworden, kann er auf uns nur Rückgriff nehmen, wenn er dem Erwerber sämtliche Betriebs- und Installationsanweisungen, Dokumentationen, Hinweise zur Produktsicherheit u.ä., nachweislich bei der Übergabe des Produkts überlassen hat. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbestimmungen finden auch auf allfällige Rückgriffs Forderungen Anwendung.
Der Besteller ist verantwortlich für die Einhaltung von Exportvorschriften des In-und Auslandes, sowie für die Einhaltung gesetzlicher Normen und Grenzwerte im Besonderen die CE-Tauglichkeit und Bezeichnungsvorschriften von Geräten.
Sollten sich einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nicht rechtsgültig erweisen, so sind sie durch rechtsgültige Bestimmungen zu ersetzen, die nach Möglichkeit den gleichen wirtschaftlichen Zweck erreichen. In keinem Fall fällt der Vertrag als Ganzes dahin.
Gerichtsstand für den Auftraggeber und TRUE IDEA GMBH ist der Sitz von TRUE IDEA GMBH. Darüber hinaus ist TRUE IDEA GMBH berechtigt, den Auftraggeber an dessen Sitz und an den von Gesetzes wegen vorgesehenen Gerichtsständen zu belangen.
Das Rechtsverhältnis entersteht dem materiellen schweizerischen Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener-Kaufrecht. United Nations Convention oder Contracts fort he International Sale of Goods wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Wir verwenden zur Auftragserfassung die Software Bexio (Bexio.com). Durch die Nutzung dieser Software werden sämtliche Kundendaten an Bexio weitergegeben. Für die Verarbeitung der Daten durch Bexio gelten die Datenschutzbestimmungen und Geschäftsbedingungen von Bexio. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Verarbeitung von Daten durch Bexio.